Title (T): Casino Kleinwalsertal - Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und KYC
Description (D): Offizielle Richtlinie des Casino Kleinwalsertal zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zu den KYC-Verfahren, einschließlich Pflichten, Verfahren und gesetzlichen Grundlagen.
H1: AML- und KYC-Richtlinie - Casino Kleinwalsertal
1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Diese Richtlinie legt die Anforderungen des Casino Kleinwalsertal im Bereich der Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifikation (Know Your Customer, KYC) fest. Sie gilt für alle Personen, die an Spielaktivitäten im Casino Kleinwalsertal teilnehmen oder Transaktionen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb durchführen.
Das Casino Kleinwalsertal ist als Glücksspieleinrichtung in Österreich (Bundesland Vorarlberg) den Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes (GSpG) sowie des Geldwäschegesetzes (GwG) unterworfen. Darüber hinaus gelten die einschlägigen EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT-Richtlinien der Europäischen Union) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Das Casino Kleinwalsertal ist verpflichtet, diese Vorschriften vollständig einzuhalten und entsprechende interne Kontrollsysteme zu unterhalten.
2. Zweck der AML/KYC-Maßnahmen
Das Casino Kleinwalsertal ergreift Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen Formen der Finanzkriminalität. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Einrichtung nicht für illegale Zwecke missbraucht wird. Die Identifikation und Überprüfung von Gästen ist ein zentrales Element dieser Verpflichtung.
3. Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD)
3.1 Identifikationspflicht
Das Casino Kleinwalsertal ist verpflichtet, die Identität von Gästen zu überprüfen, wenn diese Einsätze tätigen oder Gewinne entgegennehmen, die den Schwellenwert von 2.000 Euro erreichen oder überschreiten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob der Betrag in einer einzelnen Transaktion oder in mehreren zusammenhängenden Transaktionen erreicht wird.
Die Identifikation erfolgt auf Basis amtlicher Lichtbildausweise, die von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurden und zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sind. Zulässige Dokumente umfassen insbesondere:
- Reisepass
- Nationaler Personalausweis
- Führerschein (sofern als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt)
3.2 Zu erhebende Daten
Im Rahmen der Identifikation werden folgende personenbezogene Daten erhoben und dokumentiert:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift
- Dokumentennummer des vorgelegten Ausweises
Sofern die Wohnanschrift aus dem vorgelegten Ausweis nicht hervorgeht, ist der Gast verpflichtet, einen ergänzenden Nachweis vorzulegen. Zulässige Nachweise sind beispielsweise aktuelle Kontoauszüge oder Versorgungsrechnungen, die nicht älter als drei Monate sind.
3.3 Verstärkte Sorgfaltspflichten
Bei Gästen, die als Hochrisikopersonen eingestuft werden, oder bei Transaktionen, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, wendet das Casino Kleinwalsertal verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) an. Dies betrifft insbesondere:
- Gäste mit hohem Einsatzvolumen oder VIP-Status
- Politisch exponierte Personen (PEP) im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften
- Gäste, bei denen Unstimmigkeiten in den vorgelegten Unterlagen festgestellt werden
Im Rahmen der EDD kann das Casino Kleinwalsertal zusätzliche Nachweise zur Herkunft der Mittel (Source of Funds, SOF) sowie zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth, SOW) anfordern. Der Gast ist verpflichtet, diese Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen.
4. Anonyme Transaktionen
Das Casino Kleinwalsertal akzeptiert keine anonymen Transaktionen. Alle Gäste, die an identifikationspflichtigen Spielaktivitäten teilnehmen, müssen ihre Identität gemäß den in Abschnitt 3 beschriebenen Verfahren nachweisen. Die Teilnahme unter falschen oder fremden Identitäten ist untersagt.
5. Sanktionsscreening
Das Casino Kleinwalsertal überprüft Gäste im Rahmen des Identifikationsverfahrens gegen einschlägige Sanktionslisten, darunter die Sanktionslisten der Vereinten Nationen (UN) und der Europäischen Union (EU). Personen, die auf diesen Listen geführt werden, wird der Zugang zu Spielaktivitäten verweigert. Entsprechende Transaktionen werden nicht durchgeführt.
6. Transaktionsüberwachung und Verdachtsmeldungen
Das Casino Kleinwalsertal unterhält ein System zur laufenden Überwachung von Transaktionen und Spielaktivitäten. Ziel ist die Erkennung von Verhaltensmustern, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten können. Dazu zählen unter anderem:
- Strukturierung von Einsätzen oder Auszahlungen zur Umgehung von Meldeschwellen (sogenanntes Smurfing)
- Wiederholte Ein- und Auszahlungen ohne erkennbare Spielaktivität
- Ungewöhnliche Häufung von Transaktionen innerhalb kurzer Zeiträume
Werden im Rahmen der Überwachung Auffälligkeiten festgestellt, ist das Casino Kleinwalsertal verpflichtet, eine Verdachtsmeldung (Suspicious Activity Report, SAR) an die zuständige österreichische Behörde zu erstatten. Die Meldepflicht besteht unabhängig vom Transaktionsbetrag, sofern ein begründeter Verdacht vorliegt.
7. Aufbewahrung von Unterlagen
Das Casino Kleinwalsertal bewahrt alle im Rahmen der KYC-Verfahren erhobenen Unterlagen sowie Aufzeichnungen über relevante Transaktionen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren auf. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende der Geschäftsbeziehung oder dem Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion. Die Aufbewahrung erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der AML/KYC-Verfahren erhoben werden, werden ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist. Gäste haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Angaben, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9. Schulung und interne Kontrolle
Das Casino Kleinwalsertal stellt sicher, dass alle mit AML/KYC-relevanten Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. Die internen Verfahren werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen externe Prüfungen der AML-Systeme und -Prozesse durchgeführt.
10. Nichteinhaltung und Konsequenzen
Gäste, die die Identifikationsanforderungen nicht erfüllen, die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen oder falsche Angaben machen, werden von der Teilnahme an Spielaktivitäten ausgeschlossen. Das Casino Kleinwalsertal behält sich vor, in solchen Fällen die zuständigen Behörden zu informieren.
11. Änderungen dieser Richtlinie
Das Casino Kleinwalsertal behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu aktualisieren, um Änderungen der gesetzlichen Anforderungen oder internen Verfahren zu berücksichtigen. Die jeweils aktuelle Fassung ist maßgeblich.

